Als Gleichstellungsbeauftragte und stellv. Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen
Fakultät der Martin-Luther-Universität setzten wir uns für die Belange der Frauen in der
Fakultät ein. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in den Berufungskommissionen der Fakultät und im Fakultätsrat stimmberechtigt.

Die Hauptaufgabe für mich als Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät der
Martin-Luther-Universität und meiner Stellvertreterinnen ist die Begleitung von Berufungs und
Stellenbesetzungsverfahren. Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Hochschulgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt. Demnach wirken wir als Gleichstellungsteam der Fakultät auf die
Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer hin und sind in alle
Angelegenheiten einzubinden, die die weiblichen Hochschulangehörigen betreffen,
insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen. Unser Einsatz dient – neben
anderen Maßnahmen – dem Ziel, den Anteil der Frauen in der Wissenschaft, insbesondere
auf der Ebene der Professuren, zu erhöhen.

Daneben gehören Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der
Gleichstellung ebenso zu unseren Aufgaben.

Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung finden Sie hier

Die Universitätsmedizin Halle hat sich zur Frauenförderung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet. Um diesen Aufgaben noch besser nachzukommen, wird jährlich ein Budget für die Unterstützung der Qualifizierung von Doktorand*innen, Postdoktorand*innen und Habilitand*innen zur Verfügung gestellt. Hauptziele sind die Unterstützung bei der Sichtbarmachung wissenschaftlicher Leistungen von Frauen sowie deren Motivation für den Verbleib im Wissenschaftsbetrieb.