Infrastrukturpauschalen aus dem Zuwendungsbereich

Analog zum Hochschulbereich werden in der Medizinischen Fakultät die Infrastrukturpauschalen zu 50% in den zentralen Fakultätshaushalt abgeführt und zu 50% den Projektleitern zur Verfügung gestellt.

Der Fakultätsanteil der Infrastrukturpauschale wird gemäß FVB 1/23/2018 zu 50% dem ZMG, zu 25% dem KKSH und zu 25% dem DELH zugeführt.

Der beim Projektleiter verbleibende Anteil der Infrastrukturpauschale wird gemäß den Verwendungsrichtlinien der Geldgeber verwendet. Dazu finden Sie hier weitere Informationen:

Ausgenommen sind hier die indirekten Kosten nach dem VKK Schema, dazu gilt: