Beachten Sie bei der Antragstellung und Abwicklung Ihrer geplanten Forschungsprojekte bei öffentlichen Geldgebern bitte folgende grundsätzliche Hinweise:

  • Projekte in einem konkreten Stadium der Vorbereitung müssen vor der Beantragung dem Verwaltungsbereich Forschung angezeigt werden (Anzeigeformular).
  • Projekte, die eine Kofinanzierung durch die Fakultät erforderlich machen, müssen dem Forschungsausschuss vorgelegt werden und bedürfen der Zustimmung des Fakultätsvorstandes.
  • Projekte, die im Verfahren der Antragstellung von der Fakultätsleitung unterzeichnet werden müssen, sind zwecks inhaltlicher Prüfung und Einholung der Unterschriften eine Woche vor der Einreichung dem Verwaltungsbereich Forschung vorzulegen.
  • Initiativen, die auf eine Verbundförderung abzielen (SFB, Transregio, GRK, ...) sind im Vorfeld der Planung mit dem Forschungsausschuss abzustimmen.

Zudem ist neben der Anzeige auch die Erklärung über die Nutzung und Verwertung von Projektergebnissen zu unterzeichnen und im Verwaltungsbereich Forschung abzugeben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.