Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstituten in Deutschland. Die Kernaufgabe der DFG besteht in der wettbewerblichen Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstituten und in deren Finanzierung. Die DFG fördert die besten Forscherinnen und Forscher mit besonderer Aufmerksamkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Chancengleichheit im Wissenschaftssystem. Die DFG fördert die Zusammenarbeit in der Wissenschaft - insbesondere interdisziplinär und international - sowie den Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft.
 

Die Einreichung von DFG-Anträgen junger Wissenschaftler (bis 10 Jahre nach Promotion) wird durch die Medizinische Fakultät bonifiziert. Weitere Imformationen dazu erhalten Sie im zugehörigen Modul des Wilhelm-Roux-Programmes.

Der folgende Leitfaden soll Antragstellenden, Gutachterinnen und Gutachter sowie Fachkollegien als Orientierung dienen, welche Aspekte der wissenschaftlichen Qualitätssicherung bei DFG-Anträgen in der Medizin und Biomedizin relevant sein können. Die beispielhaft aufgeführten Empfehlungen und Fragen können helfen, die Qualität von Forschungsvorhaben und die Replizierbarkeit der erarbeiteten Ergebnisse zu erhöhen sowie das Bewusstsein für qualitätsfördernde Aspekte bei der Begutachtung und Bewertung von Anträgen zu stärken.
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Sie sind Wissenschaftler/in und stecken voller Ideen, die Sie selbstständig in einem eigenen Forschungsprojekt umsetzen möchten? Die geeigneten Förderinstrumente finden Sie bei der DFG. Auf dem Weg zur wissenschaftlichen Selbstständigkeit legt das erste eigene Projekt den Grundstein für die weitere Karriere. Deshalb ist es der DFG ein besonderes Anliegen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase zur selbstständigen Antragstellung zu ermuntern. Natürlich ist die Einwerbung von Fördermitteln kein Kinderspiel, denn die Antragstellung ist aufwändig und die Konkurrenz ist groß. Sie ist aber auch keine Hexerei, und: Einmal ist immer das erste Mal.
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Mit GEPRIS stellt die DFG eine Datenbank im Internet bereit, die über aktuelle DFG-geförderte Forschungsvorhaben informiert. Die Datenbank erschließt DFG-geförderte Projekte, Personen und zugehörige Institutionen mit verschiedenen Suchverfahren.
GEPRIS

Bei Förderanträgen und Abschlussberichten bis zu zehn Angaben in Projektverzeichnissen und wissenschaftlichem Lebenslauf möglich - "Weiter klare Obergrenzen und Qualität statt Quantität"

Die Resonanz war beträchtlich, als die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im März 2010 neue Regelungen für die Angabe von Publikationen in Förderanträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten beschloss. Seitdem dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Anträgen und Berichten an die DFG nur noch wenige und besonders aussagekräftige Publikationen nennen, während sie zuvor beliebig viele Angaben machen konnten.
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Nach dem Beginn der Modularisierung des Programmportfolios der DFG im Herbst 2011 wird diese nun in den Programmen Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche umgesetzt. Modifizierte Merkblätter sowie Antragsmuster und -leitfäden sind ab sofort auf der DFG-Website verfügbar. Sie sollen in Zukunft die Grundlage für alle Anträge sein. Erstmals unterliegen Anträge den neuen Regelungen, über die die zuständigen Bewilligungsausschüsse im Mai 2013 entscheiden.

Mehr Entscheidungsfreiheit an Universitäten und Forschungseinrichtungen bei Mittelverwendung

Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen ihre Fördermittel künftig noch freier und ganz an den konkreten Bedürfnissen des geförderten Projekts ausgerichtet verwenden können. Um dies zu erreichen, hat die DFG ihre Förderbedingungen in einem zentralen Punkt neu geregelt und weiter flexibilisiert. Aufgrund dieser Neuregelung kann die Entscheidung darüber, ob die Fördermittel für Personal, Sachmittel oder Geräte verwendet werden, in Zukunft grundsätzlich von den Universitäten und Forschungseinrichtungen selbst getroffen werden. Die bislang praktizierte Form der sogenannten Stellenbewilligung wird damit durch ein System der freien Umdisposition von Mitteln ersetzt. Als Konsequenz wird die DFG künftig statt Stellen pauschalierte Geldbeträge bewilligen.
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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet mit ihrem neuen Internetportal RIsources (RI = Research Infrastructure) unter http://risources.dfg.de kompakte Informationen zu nationalen wissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen an, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Ressourcen und Dienstleistungen für Forschungsvorhaben bereitstellen. "Forschungsinfrastrukturen" sind dezidierte Geräteangebote und wissenschaftlichen Dienstleistungen sowie Informationsinfrastrukturen wie Bibliotheken, Datenrepositorien oder wissenschaftlichen Sammlungen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet ab sofort ein dauerhaftes Programm zur Förderung Klinischer Studien an. Das Programm hat das Ziel, die patientenorientierte klinische Forschung in Deutschland weiter zu stärken und eine verlässliche Fördermöglichkeit für kontrollierte, interventionelle Studien zu bieten. Die DFG führt somit das bisher gemeinsam mit dem BMBF durchgeführte Förderprogramm "Klinische Studien" unabhängig vom BMBF fort, baut jedoch auf den dort entwickelten Kriterien und wissenschaftsgeleiteten Verfahren auf und stimmt sich weiterhin mit dem BMBF ab.
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Anträge auf Einrichtung neuer Schwerpunktprogramme bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) müssen ab sofort bereits zum 15. Oktober (anstatt wie bisher zum 15. November) in elektronischer Form bei der Geschäftsstelle der DFG vorliegen. Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2012.

Grund dafür ist ein neuer Tagungsrhythmus des Senats der DFG, der einmal pro Jahr über die Themen entscheidet, für die neue Schwerpunktprogramme eingerichtet werden. Bislang tagte der DFG-Senat dazu jeweils im April. Der neue Turnus sieht die Entscheidung über die Schwerpunktprogramme schon im März vor.

Die DFG fördert mit den Schwerpunktprogrammen Forschung zu Themen, die in Inhalt, Methodik oder Kooperation eine neue Qualität vorweisen und die durch orts- und fachübergreifende Zusammenarbeit besonders gut etabliert oder vorangetrieben werden können. Ein Schwerpunktprogramm wird in der Regel sechs Jahre lang gefördert.
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Anträge auf Begutachtung von Beschaffungsanträgen zu länderfinanzierten Großgeräten werden in diesem Programm nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung bei der DFG gestellt. Der verantwortliche Wissenschaftler muss als eigentlicher Antragsteller ein entsprechendes Antragsformular einschließlich der relevanten Beiblätter ausfüllen.
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