Modul verbundförderung

Ausgewiesene Wissenschaftler(innen) sollen, auch Profilbereich-übergreifend, in fakultätsintern geförderten Forschungsverbünden zusammengeführt werden. Dies dient dem Ziel, die Vernetzung zwischen den Gruppen und Einrichtungen in einem definierten Themenfeld so weit zu stärken, dass nach 3-jähriger Förderung jeweils ein extern geförderter Forschungsverbundantrag (Forschergruppe, Graduiertenkolleg, o.ä.) - bevorzugt im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der Halleschen Universitätsmedizin - eingereicht werden kann.

Gefördert werden mehrere Verbünde mit vier bis maximal zehn Teilprojekten. In jedem Teilprojekt erfolgt die Finanzierung einer 0,65 VK Doktorand(inn)en-Stelle für drei Jahre. Die Promovend(inn)en werden parallel in das Programm des Hallenser Promotionskollegs Medizin (HaPKoM) aufgenommen. Sachmittel werden in Höhe von maximal 10.000 €/Teilprojekt und Jahr bewilligt. Zur Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Symposien, Retreats) können zusätzliche Mittel deren Höhe von der Größe des Verbundes abhängt (max. 10.000 €/Verbund) beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle promovierten Mitarbeiter der Universitätsmedizin Halle. Projektleiter oder Co-Projektleiter können sich mit maximal einem Teilprojekt an jedem Verbund beteiligen. Verbundprojekte müssen aus mindestens zwei unterschiedlichen Einrichtungen eingebracht werden. Verbünde mit mehreren Einrichtungen werden bevorzugt.

Die Antragstellung, Begutachtung sowie die Durchführung der Verbundaktivitäten erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien eines DFG-geförderten Graduiertenkollegs in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt formulieren die beteiligten Wissenschaftler(innen) eine Antragskizze (max. acht Seiten), die von der Arbeitsgruppe Roux-Programm begutachtet wird und im Forschungsausschuss durch den/die designierten Sprecher(in) vorgestellt werden muss. Die Aufforderung zur weiteren Antragstellung erfolgt durch den Prodekan Forschung nach positivem Votum des Forschungsausschusses. Der Vollantrag (max. 25 Seiten ohne Research Profile) muss spätestens zehn Wochen nach positiver Evaluation der Antragsskizze an das Prodekanat Forschung gestellt werden. Die Begutachtung erfolgt durch ein Gremium aus externen Wissenschaftlern(innen). Der Fakultätsvorstand entscheidet bei positiver Evaluation über die Förderung. Nach zwei Jahren muss die Gruppe einen Zwischenbericht vorlegen, ansonsten ist eine Mittelkürzung möglich.

nach Antragslage bis maximal 800 T€ p.a. (entspricht insgesamt 16 Projekten)

... derzeit keine Beantragung möglich