Rehamaßnahmen der DRV zielen darauf ab, die krankheitsbedingt geminderte oder gefährdete Erwerbsfähigkeit von Versicherten wiederherzustellen. Dabei gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. In der Praxis zeichnet sich jedoch ab, dass nicht alle Versicherten mit Reha-Bedarf eine Rehamaßnahme vor ihren Rentenleistungen erhalten haben und dass sich die Inanspruchnahme von Maßnahmen und Erwerbsminderungsrenten für die Betroffenen unterscheiden. Die Beziehung zwischen sozialer Ungleichheit und dem Zugang und der Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen und Erwerbsminderungsrenten bei DRV-Versicherten im erwerbsfähigen Alter wurde bislang selten analysiert. Es fehlt an systematischen Untersuchungen, die sich vor dem Hintergrund sozialer Ungleichheiten mit der Versorgungssituation bezüglich Rehamaßnahmen und Rentenleistungen von Versicherten mit Krankengeldbezug befassen.
Ziel ist es, die Rolle sozialer Ungleichheiten im Zugang und der Inanspruchnahme von Rehamaßnahmen und Erwerbsminderungsrenten bei der Risikokohorte des Dritten Sozialmedizinischen Panels (SPE-III) zu untersuchen. Hierbei werden krankheitsbezogene, psychosoziale und personale Faktoren untersucht, die sich in anderen Versorgungskontexten als wichtige Erklärungsfaktoren für den Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und gesundheitlicher Versorgung erwiesen haben.

Durch die Sekundärdatenanalyse des Dritten Sozialmedizinischen Panels unter Berücksichtigung sozialer Determinanten können erstmalig für Deutschland praxisrelevante Erkenntnisse über den Einfluss sozialer Ungleichheiten auf Zugang und Inanspruchnahme von Rehabilitations- und Rentenleistungen im Zeitverlauf von über 5 Jahren bei einer DRV-Risikokohorte mit breitem Morbiditätsspektrum und vermeintlichem Versorgungsbedarf unter Berücksichtigung der Versorgungsbedürfnisse der Erkrankten bereitgestellt werden.