Das Krankenhauszukunftsgesetz

Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde am 23. Juli 2020 in Deutschland beschlossen.

Das Ziel des KHZG ist es die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser voranzutreiben, Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Beschäftigte zu entlasten, um mehr Zeit für die Patientenversorgung zu generieren. Insgesamt steht von Bund und Ländern ein Betrag von 4,3 Milliarden Euro für alle Kliniken in Deutschland zur Verfügung. 

Ziel zur Umsetzung: Ende 2024 

Unsere Laufenden Projekte

Auf der Internetseite des Universitätsklinikums steht seit April 2023 der Digitale Gesundheitslotse zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein klinisches Entscheidungsunterstützungsystem. Das System unterstützt Patient:innen rund um die Uhr und ortsunabhängig bei der Selbsteinschätzung von Krankheitssymptomen sowie der Wahl des optimalen Versorgungszeitpunktes und der notwendigen Versorgungsebene. Durch strukturiertes Abfragen von Symptomen kann anonym, schnell und sicher herausgefunden werden, ob die angegebenen Symptome auf eine dringend zu behandelnde Erkrankung hinweisen und wie schnell und wo diese am besten behandelt werden sollten.

Hier kommen sie zum Digitalen Gesundheitslotsen: 

Ziel des digitalisierten Entlassmanagements ist es eine möglichst lückenlose sektorenübergreifende Versorgung nach Entlassung bzw. Verlegung aus einer stationären Einrichtung in eine andere stationäre Einrichtung über eine digitale Plattform sicherzustellen (z.B Rehaklink, Pflegeeinrichtung). So soll eine schnellere Überleitung der Patient:innen ermöglicht werden. Es verbindet den Sozialdienst des Universitätsklinikum Halle mit nachgelagerten Leistungserbringern. 

Das Ziel des Digitalen Medikationsmanagements ist es die vollständige aktuelle Medikation eines Patient:in von allen behandelnden Ärzten:innen (Dauermedikation, Begleitmedikation und Bedarfsmedikation) digital und transparent abzubilden. 

Das Digitale Medikationsmanagement hilft dabei, die Medikation von allen Patient:innen sicherer und effektiver zu gestalten. Der behandelnde Arzt/Ärztin gibt die Medikation direkt in das digitale System ein und legt dort die Dosierung sowie den Zeitpunkt der Verabreichung  fest. Das System überprüft, ob es Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Medikamenten gibt oder ob eine Allergie oder Kontraindikation vorliegt und warnt den Arzt/ die Ärztin falls es zu potenziellen Problemen kommen könnte.

 

Das Patientenportal dient der elektronischen Einbindung von Patient:innen in den laufenden Behandlungsprozess. Patient:innen haben die Möglichkeit ihren Behandlungsverlauf komplett nachzuvollziehen, Dokumente mit Ärzten/Ärztinnen auszutauschen und Termine Online zu vereinbaren. Nach der Behandlung können Überweisungen und weitere Dokumente jederzeit über das Patientenportal abgerufen werden.