Besuche und Maskenpflicht: Weitere Lockerungen an der Universitätsmedizin Halle

Grafik zur Veranschaulichung der Besuchsregelung: 2 Besucher*innen dürfen 1 Patient*in für 1 Stunde pro Tag besuchen.

Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat der Vorstand der Universitätsmedizin Halle weitere Lockerungen beschlossen. Ab sofort sind zwei Besucher*innen pro Patient*in zugelassen. Die Maskenpflicht hat sich für Besucher*innen und Patient*innen ebenfalls geändert. Das Ausfüllen der Besuchs-Checkliste entfällt.

Die Änderungen im Überblick:

Lockerung der Besuchsregelung

  • Es gilt die 2:1:1-Regel: 2 Besucher*innen dürfen 1 Patient*in pro Tag für 1 Stunde besuchen. Es gilt weiterhin die Besuchszeit von 15 bis 19 Uhr, letzter Einlass um 18 Uhr.
  • Ergänzend dazu dürfen pro Besuch maximal zwei Kinder mitgebracht werden.
  • Für Kinder ab 6 Jahren gilt zudem weiterhin wie für Erwachsene die Vorlage eines negativen Antigentests (nicht älter als 24 Stunden).

Geänderte Maskenpflicht für Besucher*innen

Wer zu Besuch kommt, muss ab sofort nur noch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, keine FFP2-Maske mehr.

Geänderte Maskenpflicht für Patient*innen

  • Vollständig geimpfte Patient*innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (mMNS) tragen.
  • Patient*innen, die noch nicht vollständig geimpft sind, sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet und können nach einem negativen Abstrich im COVID-Testraum (ehemaliges Patienteninformationszentrum) zu einem mMNS wechseln.
  • Eine erste Abfrage bzw. Überprüfung vom Impfstatus und die Aushändigung der entsprechenden Maske erfolgt am Haupteingang UKH.

Besuchs-Checkliste

Das Ausfüllen und Mitbringen der Checkliste ist ab sofort nicht mehr erforderlich.

Alle aktuellen Hinweise finden Sie auch auf unserer Themenseite. Bitte informieren Sie sich dort ggf. vor Ihrem Besuch über weitere Änderungen.