Lockerungen für Patientenbesuche: Neue Besuchsregelung ab 4. Juni 2021

Grafik zur Verdeutlichung der neuen Besuchsregelung am Universitätsklinikum Halle (Saale): 1 Patient/in darf 1 Besucher/in für 1 Stunde empfangen + FFP2-Maske und Geimpft, getestet oder genesen

Besuche sind täglich im Zeitraum von 15.00 bis 19.00 Uhr für eine Stunde möglich, letzter Einlass ist um 18 Uhr.

Die Regelungen im Überblick:

  1. Wichtig: Bringen Sie zu jedem Besuch eine ausgefüllte Besucher-Checkliste mit (zum Download). Ohne ausgefüllte Checkliste werden Sie nicht eingelassen.
  2. Die Besuchsfrequenz wird grundsätzlich mit der 1:1:1-Regel festgelegt: Ein/e Patient/in kann eine/n Besucher/in pro Tag für eine Stunde empfangen. Auch für Begleitpersonen gilt die 1x1-Regel. Das bedeutet: Pro Patient/in ist eine Begleitperson erlaubt.
  3. Für Besuche gelten die sogenannten „3 Gs“: Geimpft, genesen, negativ getestet. Entsprechend können nur vollständig geimpften, genesenen oder negativ getesteten Besucherinnen und Besucher mit Vorlage des entsprechenden schriftlichen Nachweises das Klinikum betreten. Das negative Antigen-Testergebnis, das Sie bitte mitbringen, darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  4. Das Betreten des UKH ist nur mit einer FFP2-Maske möglich. Bringen Sie diese daher bitte mit und tragen Sie die FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts.
  5. Aufgrund der Lockerungen der Besuchsregelungen können im Rahmen der einstündigen Besuchszeit ab sofort wieder Kinder enge Familienangehörige besuchen. Bitte beachten Sie, dass wegen der räumlichen Begebenheiten und zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anzahl eingeschränkt werden muss. Ergänzend zur 1:1:1-Regel können maximal bis zu zwei Kinder pro Besuch mitgebracht werden.
    Als Zugangsvoraussetzung gilt ebenso wie für Erwachsene für Kinder ab 6 Jahren die Vorlage eines negativen Antigentests (nicht älter als 24 Stunden). Den Anweisungen unseres Personals ist darüber hinaus stets Folge zu leisten.
  6. Bitte beachten Sie auch zusätzliche Hinweise der einzelnen Einrichtungen (z.B. der Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin und der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik).

Diese Regelungen dienen dem Schutz besonders vulnerabler und schützenswerter Patientengruppen, für die die Universitätsmedizin Halle (Saale) eine besondere Verantwortung trägt. Gerade auf die Krankenhäuser kommt in Zeiten der Lockerung eine besondere Fürsorgepflicht für die zu behandelnden Kranken hinzu, handelt es sich doch hierbei meist um Patientinnen und Patienten mit einem besonders hohen Risiko.

Für tagesaktuelle Informationen beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf unserer Themenseite zur Corona-Pandemie.