Universitätsmedizin Halle (Saale) bietet ab Wintersemester 2021/22 einzigen Hebammenstudiengang in Sachsen-Anhalt an

Jahrzehntelang war es ein klassischer Ausbildungsberuf, doch die Anforderungen an Hebammen sind seither stetig gestiegen. Für den Beruf der Hebamme ist zukünftig auch in Deutschland eine Hochschulausbildung verpflichtend. Darum hat die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als einziger Standort in Sachsen-Anhalt den dualen Bachelorstudiengang „Hebammenwissenschaft“ eingerichtet, der ab Wintersemester 2021/22 studiert werden kann.

„Die Medizinische Fakultät Halle hat seit vielen Jahren Erfahrung in pflegewissenschaftlichen Studiengängen sowie der akademischen Ausbildung von Hebammen und in der Hebammenforschung. Pflege- und Versorgungsforschung ist ein Schwerpunkt der Universitätsmedizin Halle. Es freut uns, dass das Land Sachsen-Anhalt die Umsetzung dieses Studiengangs in Halle unterstützt“, erklärt Prof. Dr. Michael Gekle, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Halle.

Der achtsemestrige duale Studiengang führt zu zwei Abschlüssen: einem Bachelor of Science und einem Berufsabschluss als Hebamme. „Das Berufsbild der Hebammen ist wie viele Berufe im Gesundheitswesen sehr viel komplexer geworden. Die technischen Gegebenheiten haben sich verändert, aber auch die Versorgungsbedürfnisse der Frauen, unter anderem aufgrund von Adipositas, Diabetes oder auch Suchtproblematiken. Unser Bachelorstudiengang vermittelt für all diese Fälle die fachlichen Kompetenzen und ist die Antwort auf den steigenden Bedarf an evidenzbasiertem Hebammen-Wissen, das sich auf Forschungserkenntnisse stützt“, sagt Studiengangsleiterin und Hebammenwissenschaftlerin Dr. Gertrud Ayerle. Selbstverständlich können sich alle Geschlechter für den Studiengang bewerben.

Mindestvoraussetzung für das Studium ist zum einen die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in, Pflegefachfrau bzw. -mann oder für die allgemeine Pflege verantwortliche/r Krankenschwester oder Krankenpfleger nach den Mindestanforderungen der Europäischen Union. Zum anderen ist ein vorläufiger Ausbildungsvertrag entweder am Universitätsklinikum Halle (Saale) oder am Universitätsklinikum Magdeburg erforderlich. Das Bewerbungsverfahren ist dementsprechend zweigeteilt: in die Bewerbung am jeweiligen Universitätsklinikum und später die Einschreibung an der Universität. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt und pro Jahr stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Es gilt ein universitätsinterner Numerus Clausus.

Weitere Informationen zum Studiengang sind auf der Internetseite des Studiengangs zu finden.