Hallescher Medizinethiker Jan Schildmann ist erneut in Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer berufen worden

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat Prof. Dr. Jan Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universitätsmedizin Halle (Saale), erneut als Mitglied in die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (ZEKO) berufen. Das 1995 gegründete, unabhängig und multidisziplinär zusammengesetzte Gremium hat die Aufgabe, Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die technologische Entwicklung in der Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen werden. Die Amtsperiode der Mitglieder beträgt drei Jahre. 

„In der vergangenen Amtszeit habe ich an der Stellungnahme zum Thema ‚Behandlung im Voraus planen‘ (Advance Care Planning) mitgearbeitet. Des Weiteren hatte ich gemeinsam mit Prof. Georg Marckmann aus München die Leitung der Arbeitsgruppe ‚Außerklinische Ethikberatung‘ inne. Deren Stellungnahme wurde im März 2020 veröffentlicht“, so Schildmann. Die Zusammenarbeit über Fachgrenzen hinaus erweitere einerseits den eigenen Blickwinkel. Andererseits gebe das Gremium mit seinen Stellungnahmen und Einschätzungen Orientierung für ärztliches und medizinisches Personal für die Herausforderungen des Gesundheitswesens, so Schildmann.

In der neuen Amtsperiode werden die Auseinandersetzung mit dem Thema fraglicher sinnvoller oder gar „sinnloser“ medizinischer Maßnahmen („futility Debatte“) und die Rolle von Ärztinnen und Ärzten bei entsprechenden Entscheidungen Schwerpunkte sein. Diese und weitere Themen sind auf der (virtuellen) konstituierenden Sitzung der ZEKO festgelegt worden.