Corona-Pandemie: Hallesche Krankenhäuser schränken erneut Besuche ein

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infizierten haben sich die Krankenhäuser in Halle (Saale) gemeinsam dazu entschlossen ihre Besucherregelungen anzupassen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den in der  Covid-19-Eindämmungsverordnung (VO) der Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossenen Maßnahmen. Das Vorgehen der Krankenhäuser ist mit dem Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) abgestimmt.

Nach sorgfältiger Abwägung der Risiken und unter Berücksichtigung der Fürsorgeverantwortung für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten haben alle fünf Krankenhäuser der Stadt trägerübergreifend ein Besuchsverbot  beschlossen. Dieses gilt bis auf Weiteres seit Freitag, 30. Oktober 2020

Zudem gilt: 
Patientinnen und Patienten müssen auf dem Klinikumsgelände, auch im Freien, einen Mund-Nasen-Schutz tragen! Sollten sich Patientinnen und Patienten mit ihren Angehörigen außerhalb des Klinikumsgeländes treffen, sollten alle durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie Abstand halten. 

Damit wird das Risiko minimiert, dass der SARS-CoV-2-Erreger ins Universitätsklinikum getragen wird und so andere Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten gefährdet werden.

Soweit medizinische, sozial indizierte oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, wird die jeweilige Klinik nach individuellen Lösungen mit den Angehörigen suchen. Unbillige Härten sollen seitens der Krankenhäuser so weit wie möglich vermieden werden. Alle Krankenhäuser Halles bitten die Bevölkerung um die Akzeptanz des Besuchsverbots auch gegenüber den Beschäftigten des jeweiligen Klinikums. 

Im Kreißsaal bzw. bei der Geburt sowie im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedizin bleibt eine erwachsene Begleitperson weiterhin zugelassen. Für Patientinnen und Patienten, die die Ambulanzen und Sprechstunden aufsuchen, gelten die bisher getroffenen Schutzvorkehrungen in den jeweiligen Krankenhäusern. Die Krankenhäuser weisen darauf hin, dass sich Besucher bitte vorab zu den hausspezifischen Anforderungen auf den Internetseiten oder in den Sozialen Medien der Krankenhäuser informieren sollen. Mit dieser Regelung wollen die Halleschen Krankenhäuser einheitlich im Sinne des Schutzes besonders gefährdeter und schützenswerter Patientengruppen agieren, um ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger nachzukommen.

Zudem appellieren die Sprecher aller fünf Krankenhäuser, d.h. das BG Klinikum Bergmannstrost Halle, das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, das Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau, das Diakoniekrankenhaus Halle und das Universitätsklinikum Halle (Saale), an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt:

Gemeinsame Bitte der halleschen Krankenhäuser:

  • Begrenzen Sie Ihre Kontakte und schützen sich, Ihre Familie und andere.
  • Bitte halten Sie sich an die Hinweise des Personals. Diese dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten und Ihnen selbst.
  • Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich möglichst wenig Menschen anstecken und die Versorgung aller Patientinnen und Patienten gesichert ist.