Der neue duale Bachelorstudiengang „Hebammenwissenschaft“ (240 LP) beginnt im Wintersemester 2021/22. Er unterliegt universitätsinternen Zulassungsbeschränkungen (20 Studienplätze).  

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig und es ist ein Vorpraktikum nachzuweisen!

Detaillierte Informationen finden Sie im folgenden Drop-Down-Menü:

1. das Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise ein äquivalenter, anerkannter Bildungsnachweis.

Folgende Schulabschlüsse berechtigen zur Aufnahme eines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

  • Allgemeine Hochschulreife (i.d.R. Abitur): berechtigt zum Studium in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (grundständiges Studium).
  • Fachgebundene Hochschulreife: berechtigt zum Studium in einem oder mehreren fachbezogenen Studiengängen. Die Fachrichtungen sind im Regelfall im Zeugnis ausgewiesen.

Achtung! Die Fachhochschulreife, landläufig "Fachabitur" genannt, ist keine fachgebundene Hochschulreife und wird für den Studiengang Hebammenwissenschaft NICHT anerkannt! Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an Fachhochschulen.

ODER

der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung (im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 1b HebG) als

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann 
  • für die allgemeine Pflege verantwortliche/r Krankenschwester oder Krankenpfleger nach den Mindestanforderungen der Europäischen Union.

2. Bescheinigung über ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum (vollzeitäquivalent) in einem Kreißsaal, auf einer klinischen Station mit Schwangeren, in einer Hebammenpraxis mit mindestens zwei Hebammen, einem Geburtshaus, auf einer Wochenstation oder bei einer freiberuflichen Hebamme; es kann auch gesplittet absolviert werden, wobei die Dauer jeweils zwei Wochen in Vollzeit nicht unterschreiten soll,

3. vorläufiger Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Halle (Saale) oder dem Universitätsklinikum Magdeburg

4. ein erweitertes Führungszeugnis, das frühestens drei Monate vor dem Ende der Bewerbungsfrist ausgestellt wurde,

5. eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung zur Absolvierung des Hebammenstudiums.

6. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (DSH2) nachweisen.

Voraussetzung für einen Studienplatz ist ein vorläufiger Ausbildungsvertrag. Hierfür bewerben Sie sich zunächst bis zum 30. April am Universitätsklinikum Halle (Saale) oder am Universitätsklinikum Magdeburg.
 

Bei positiver Entscheidung wird ein vorläufiger Ausbildungsvertrag zwischen dem jeweiligen Universitätsklinikum und der Bewerberin/dem Bewerber geschlossen. Der Vorvertrag wird benötigt für die Bewerbung für den Studienplatz an der Universität Halle!

 

 

Ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum muss nachgewiesen werden. Dieses ist in einem Kreißsaal, auf einer klinischen Station mit Schwangeren, in einer Hebammenpraxis mit mindestens zwei Hebammen, einem Geburtshaus, auf einer Wochenstation oder bei einer freiberuflichen Hebamme abzuleisten ist. Wird es gesplittet, sollte die Dauer jeweils zwei Wochen nicht unterschreiten.

Dazu muss dann dieses Formular bis zum 30. Juni bei der Studiengangleitung eingegangen sein.

Sollten die Leistungen, die im Rahmen des Vorpraktikums verlangt werden, bereits erworben worden sein, so ist dies mit entsprechenden Bescheinigungen nachzuweisen! Auf diesen Bescheinigungen muss nachvollziehbar und konkret ersichtlich sein, auf welcher Station oder in welcher Einrichtung in welchem Stundenumfang unter wessen Betreuung das Praktikum absolviert wurde. Die unterschiedlichen Stationen werden mit Punkten gewertet, so dass ein genauer Nachweis zwingend benötigt wird.

Bitte beantragen Sie des Weiteren frühzeitig ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses muss bis zur Bewerbung für den Studienplatz an der Universität Halle vorliegen. Es darf nicht älter als drei Monate sein.

Studienplätze können nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die einen vorläufigen Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Halle oder Universitätsklinikum Magdeburg schließen konnten. Die begrenzten Studienplätze werden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergeben. Bewerbungen sind über das Online-Bewerbungsportal möglich (Ausschlussfrist). 

Bewerbungen für das Studium müssen beim Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erfolgen. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Bewerbungsvorgang an der Universität.