Die Famulatur (4 Monate) ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während der vorlesungsfreien Zeiten des Zweiten Studienabschnitts bis zum Beginn des Praktischen Jahres abzuleisten und bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.

Die Famulatur wird abgeleistet:

  • für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten Praxis,
  • für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung,
  • für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung.

Die anerkennende Stelle für die Famulatur ist das Landesprüfungsamt (LPA).