bösartige Veränderungen der Schilddrüse

Bösartige Schilddrüsenerkrankungen (Karzinome), bei denen eine Operation notwendig ist

  • Differenzierte Karzinome
    • Papilläres Schilddrüsenkarzinom
    • Follikuläres Schilddrüsenkarzinom
  • Medulläres Schilddrüsenkarzinom
  • Undifferenziertes Karzinom
  • Wiederaufgetretene Tumore (Schilddrüsenkarzinomrezidiv)
  • Tumorabsiedlungen in den Lymphknoten (Lymphknotenmetastasen)
    • gleichzeitig mit dem Tumor auftretend
    • später aufgetretene, sog. Lymphknotenrezidive
  • Vererbliches Schilddrüsenkarzinom (Medulläres Schilddrüsenkarzinom bei MEN)

Mögliches, bzw. durchführbares Ausmaß der Operationen bei bösartigen Schilddrüsenerkrankungen

  • Vollständige Entfernung der Schilddrüse
  • Mitentfernung der Lymphknoten je nach Art und Größe des Tumors, bzw. Lymphknotenbefall
    • direkt neben der Schilddrüse
    • seitlich am Hals
    • systematisch
    • selektiv
    • mit Eröffnung des Brustbeines
  • Ggf. Teilentfernung befallener Nachbarorgane
    • Blutgefäße (ggf. Ersatz)
    • Luftröhre (mit Deckung des Defektes)
    • Speiseröhre
    • Knochen (Schlüsselbein, Brustbein)
  • Prophylaktische vollständige Entfernung der Schilddrüse (meist im Kindesalter)
    • bei vererblichem medullärem Schilddrüsenkarzinom (siehe auch spezielle Therapiemethoden)