Das Fach Rechtsmedizin wird durch das Institut für Studierende der Humanmedizin an den Universitäten Halle (Saale) und Magdeburg gelehrt. Daneben besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Famulaturen und PJ. Detailinformationen zu den Lehrveranstaltungen finden Sie im StudIP (Halle) bzw. Moodle (Magdeburg). Weiterhin erfolgt rechtsmedizinische Lehre in den Studiengängen Zahnmedizin (Halle) und Medizin-Ethik-Recht (Halle).

Für Juristen, Polizisten, medizinische Ausbildungsberufe und andere besteht nach Absprache die Möglichkeit der Vermittlung rechtsmedizinischer Inhalte im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Lehrveranstaltungen

  • Lehrveranstaltungen im Studiengang Humanmedizin

    Detailinformationen StudIP

  • Rechtsmedizinische Hauptvorlesung (8. Semester) 
  • Praktikum der Rechtsmedizin (8. Semester) mit folgenden Bestandteilen: Praxis der Leichenschau, Lehrsektion, Praxis der Toxikologie und DNA-Diagnostik, forensische Blutentnahmen, Blutalkoholberechnung und Gewaltopferuntersuchungen
  • Skills-Lab-Station zur Leichenschau 
  • E-Learning-Modul zur Leichenschau (im ILIAS-Modul)
  • Forensische Pädiatrie im Modul „Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters“ (Vorlesung und Seminare) 
  • Teilnahme am Querschnittsfach Palliativmedizin (Vorlesungen)
  • Möglichkeit der Teilnahme an Sektionen (nach Absprache)
  • Wahlpflichtfach
  • Lehrveranstaltungen im Studiengang Zahnmedizin

  • Vorlesung Rechtsmedizin für Stomatologen mit Schwerpunkt forensische Odontostomatologie
  • Lehrveranstaltungen im Studiengang Medizin-Ethik-Recht und Rechtswissenschaft

  • Vorlesung zu rechtsmedizinischen Themenkomplexen
  • Möglichkeit der Teilnahme an Sektionen (nach Absprache)

Bildung

Wir bitten um persönliche Anfragen.

Plätze werden zentral über das Studiendekanat vergeben.

Die Ausbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin setzt ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin voraus. Bestandteile der 5jährigen Weiterbildung sind 4 Jahre Rechtsmedizin und je 0,5 Jahre Pathologie und Psychiatrie. Die genauen Modalitäten werden durch die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt geregelt (https://www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/).